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   BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88   

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https://dejure.org/1988,7374
BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88 (https://dejure.org/1988,7374)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 9 CB 21.88 (https://dejure.org/1988,7374)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 9 CB 21.88 (https://dejure.org/1988,7374)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die Teilnahme eines nicht zum Vorsitz berufenen Richters an der Wahl - Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts - Verletzung der richterlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).

    Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Auswahl des im Einzelfall zuständigen Richters aufgrund sachfremder Erwägungen manipuliert wird (BVerfGE 17.294 ; 24.33 ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - a.a.O. S. 211).

    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof. Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - BGHSt 33.41 und Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 - BGHSt 33, 126 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 717/84]).

    Dementsprechend hat auch der Gesetzgeber z.B. für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten in §§ 65, 73 des Arbeitsgerichtsgesetzes bestimmt, daß die Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter gestützt werden kann (vgl. hierzu auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - a.a.O. S. 210).

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Der von der Revision allein angeführte Mangel der Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts statt durch den Präsidenten war jedoch nicht so schwerwiegend, daß in bezug auf das Auswahlverfahren, aus dem die Bewerber B. und E. als ehrenamtliche Richter hervorgegangen sind, nicht mehr von einer Wahl im Rechtssinne gesprochen werden kann und ihnen deshalb die Eigenschaft abgesprochen werden müßte, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (vgl. auch Bundesgerichtshof. Urteil vom 10. Juni 1980 - 5 StR 464/79 - BGHSt 29.284 ).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Ist ein Urteil jedoch auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 9. April 1981 - 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84

    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof. Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - BGHSt 33.41 und Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 - BGHSt 33, 126 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 717/84]).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof. Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - BGHSt 33.41 und Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 - BGHSt 33, 126 [BGH 16.01.1985 - 2 StR 717/84]).
  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - 3 StR 27/28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976.
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die mit derjenigen des Bundesgerichtshofs übereinstimmt, führt die unrichtige Anwendung einer Besetzungsvorschrift zu einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung im Sinne des § 133 Nr. 1 VwGO nur dann, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Juli 1975 - 3 StR 27/28/75 - Goltdammers Archiv für Strafrecht, 1976.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 1205/81

    Schutzzweck des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    Eine Manipulierung des Ergebnisses des Richterspruchs in der Phase der Wahl der ehrenamtlichen Richter ist aber nur begrenzt möglich (BVerfG, NJW 1982, 2368).
  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 445/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einem besonders

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88
    S. 141; Urteil vom 21. Oktober 1975 - 1 StR 445/75 - a.a.O. S. 142, beide mit Anmerkung von Rieß a.a.O. S. 133; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 108/75 - BGHSt 26, 206 ).
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